Posts Tagged ‘Gebrauchsmuster’

Das Gebrauchsmuster Kosten und Vorteile

Posted in Allgemeines on Mai 19th, 2010 by land-der-erfinder.de – Be the first to comment

Ich habe im Rahmen anderer Beiträge schon darauf hingewiesen, dass viele Erfinder zu mir kommen und gleich sagen, dass sie gerne Hilfe hätten, aber ein Patent kommt nicht in Frage weil das viel zu teuer ist. Auf die Frage was sie denken, dass ein Patent kostet kommt oft der Betrag 10.000 Euro oder mehr.

Das mag stimmen für einige weinge Patente stimmen. Grundsätzlich kann man aber bereits bei ca. 2000 Euro beginnen. Am anfang reicht ein nationales Patent vollkommen aus, und später, wenn man bereits die ersten Lizenzgespräche geführt hat und sieht das Geld zurückfließen wird, kann man ausweiten. Dazu ist es aber wichtig am Tag nach der Anmeldung mit der Verwertung zu beginnen.

Nun gibt es aber viele Erfinder die einfach eine kleine Idee haben. Diese sehen sich oft selbst gar nicht als Erfinder.
Ein weiterer Satz, den ich sehr oft zu hören bekomme:
“Ich habe da eine Idee, aber aber es umzusetzen, dafür fehlt mir das Wissen, und das Geld”

Also gegen fehlendes Wissen hilft es a) unsere Blogs und b) wenn es um Verwertungwissen geht unseren leicht verständlichen “Leitfaden zur Verwertung” zu lesen.
Wer tiefer eintauchen möchte für den haben wir eine kleine Bücherliste erstellt. die man hier auf Patent-net findet.
Gegen fehlendes Geld hilft entweder eine Kostenhilfe zu beantragen (dazu poste ich später mal ausführlich)oder eben ein statt einem Patent ein Gebrauchsmuster anmelden.

Urkunde_Gebrauchsmuster_gross

Quelle: www.einwurfsperre.de

Und ich kann es nicht oft genug sagen: Das gute amGebrauchsmuster ist der Preis:30 Euro (bei elektronischer Einreichung) Das ist die günstigste Art um schnell einen Schutz zu kommen.
Das Gebrauchsmuster kann man ohne weiteres selbst schreiben. Sollte man nicht zu geübt sein so kann man ja einen Freund hinzuziehen.

Es gibt also keinen Grund seine Ideen nicht umzusetzen. Wer wirklich gerade noch 30 Euro für das Gebrauchsmuster hat, aber kein Geld mehr für eine Premiummitgliedschaft auf Patent-net dem schenke ich übrigens gerne eine Premiummitgliedschaft bei Patent-net.de im Wert von 360 Euro. Damit hat man dann einen Schutz und die Verwertungswerkzeuge für 30 Euro.

Natürlich hat das GM auch etliche Nachteile gegenüber dem Patent, (Geringere Laufzeit, keine Recherche durch das Patentamt) und wer sich ein Patent leisten kann, sollte diesen Weg gehen. Bevor man aber die Chance auf eine großartie Idee einfach ganz liegen läßt rate ich auf jeden Fall zum GM als ersten Schritt.

Wichtig: In der heutigen Zeit muss man sich immer absichern damit nicht mal wieder eine lästige Abmahnung ins Haus flattert weil isch jemand auf den Schlips getreten fühlt. Dehalb ganz klar: Das ist meine Meinung als Verwerter. Ich bin aber kein Patentanwalt und biete auch keine Rechtsberatung an. Auf jeden Fall zu einem Patentanwalt gehen wenn man Zweifel hat, nur der ist befugt hier beratend tätig zu werden.

Und für die Verwertung darf man sich dann wieder gerne an uns wenden.

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spielend erfinden – Wii Remote Evolution

Posted in Aktuelle Erfindungen on Mai 14th, 2010 by land-der-erfinder.de – Be the first to comment

Über das langes Wochenende liefere ich euch ein paar einfache Erfindungen von Patent-net um zu zeigen, dass man nicht das Auto neu erfinden muss um Erfinder zu sein. Es reicht oft, wenn man ein Problem hat, oder eine mögliche Verbesserung bei einem Produkt sieht. So geschehen bei dieser Wii Remote um die Ergonomie zu verbessern”die Wii Remote Evolution

Die Wii Evolution ist eine ergonomische Optimierung der Wii Remote. Die Veränderung bezieht sich dabei nur auf die Batterieklappe und ist somit günstig in der Herstellung.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass sich das Handgelenk des Spielers in eine angenehmere Position dreht und somit entlastet wird. Es besteht mit der Evolution praktisch kein unangenehmes Gefühl mehr, welches dem Erfinder ohne Evolution schon nach kurzer Zeit aufgefallen ist. Man sieht also, man kann sogar etwas erfinden während man ein Computerspiel spielt.
wii evolution

Und den folgenden Absatz werde ich jetzt öfter posten, weil es mir wirklich wichtig ist, dass mit dem Missverständnis aufgeräumt wird, dass man sich den Schutz einer Erfindung nicht leisten kann.

Kleine Erfindungen werden in der Regel nicht mit einem Patent geschützt, sondern indem man sich ein Gebrauchsmuster eintragen läßt. Das gute am Gebrauchsmuster ist der Preis: 30 Euro (bei elektronischer Einreichung) Das ist die günstigste Art um an einen Schutz zu kommen.

Es gibt also keinen Grund seine Ideen nicht umzusetzen. Wer wirklich nur 30 Euro hat, dem schenke ich übrigens gerne eine Premiummitgliedschaft bei Patent-net.de im Wert von 360 Euro. Damit hat man dann einen Schutz und die Verwertungswerkzeuge für 30 Euro. Schickt mir einfach eine Email.

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Die ersten Schritte einer guten Erfindung

Posted in Allgemeines on Oktober 11th, 2009 by land-der-erfinder.de – Be the first to comment

Wenn man eine Idee hat sollte der erste Schritt immer sein, diese auf einem Blatt Papier festzuhalten. Achtet von Anfang an auf Fehler die andere schon gemacht haben und erspart euch viel Ärger. In der heutigen Zeit ist diese Blatt vermutlich ein Dokument auf Ihrem Computer. Dieses Blatt wird in den ersten Tagen, solange sich die Gedanken stark um diese Idee drehen immer verändert und ergänzt. Man kann Punkte aufschreiben, die man als mögliche Risiken sieht, Fragen die man hat, usw. Wenn es sich um eine Idee handelt die gezeichnet werden kann, sollte man auch noch eine Skizze anfertigen. Wenn dieser Notizzettel nicht mehr wächst, macht man eine einseitige Beschreibung daraus. Jetzt hat man etwas in der Hand, was man einem Patentanwalt, einem guten Freund oder einem Patentverwerter vorlegen kann. Achtung: Immer mit Geheimhaltungserklärung!

Wichtig: Eine Geheimhaltungsvereinbarung ersetzt kein Schutzrecht! Sie dient nur dazu mit Beratern oder Partnern erste Schritte zu unternehmen. Man kann nicht einfach eine Idee verkaufen indem man ein Unternehmen eine GV unterzeichnen lässt. Dafür benötigt man ein Schutzrecht.

Das bekannteste Schutzrecht ist das Patent. Eine Erfindung ist patentfähig wenn sie

• neu,
• gewerblich anwendbar und
• nicht naheliegend ist.

Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.

Es ist kein Prototyp notwendig um eine Erfindung zum Patent anzumelden.

Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre, wobei die jährlichen Gebühren steigen und auch höher sind, je mehr Länder man schützen will.

Computerprogramme sind übrigens grundsätzlich in Europa keine patentfähigen Erfindungen. In den USA werden Softwarepatente leichter erteilt, auch wenn es in Europa trotz anders lautendem Gesetz immer wieder dazu kommt, dass dennoch Software patentrechtlich geschützt wird. Etwas Unmögliches wie z.B. ein Perpetuum Mobile kann übrigens nicht patentiert werden.

Das Gebrauchsmuster gilt als das kleine Patent und kann auf eine maximale Laufzeit von 10 Jahre eingetragen werden. Der Schutz ist etwas schwächer und bei einer Lizenzvergabe werden in der Regel geringere Einnahmen erzielt. Wenn man selbst verwertet und z.B. eine Lohnproduktion startet ist ein GM eine brauchbare Alternative zum Patent.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Schutzrechten erhalten Sie beim Patentamt.

Als erfinder.at Patentverwertungs GmbH unterstützen wir Sie bei den ersten Schritten mit Ihrer Erfindung und übernehmen auch die professsionelle Verwertung.

Kurze Beratungen und Erstegespräche am Telefon sind grunsätzlich kostenlos. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit aussprechen beteiligen wir uns im Regelfall mit 25% an den Einnahmen. Zusätzlich müssen die Kosten für vorbereitende Aufgaben übernommen werden. Das kann je nach Aufwand von 1500 Euro aufwärts kosten. Wir machen vor der Zusammenarbeit ein pauschales Angebot. Somit weiß der Erfinder von Beginn an was auf ihn zukommt.
Sollte sich ein Erfinder unsere aktive Verwertung nicht leisten können, steht ihm mit einer geschützten Idee Patent-net offen.

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