Ladungssicherung garantiert

Mangelnde Ladungssicherung ist häufig die Ursache dafür, dass auf Straßen Ladungen, wie z. B. Vierkanthölzer, Kühlschränke, Papierrollen und Stahlplatten, verloren werden und es dadurch zu Behinderungen und im schlimmsten Fall zu Unfällen kommt. Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

Auch wenn vor Fahrtantritt Ladung durch Zurrgurte ausreichend gesichert ist, können sich die Gurte während des Transports lockern. Brummifahrer sind daher angehalten, die Zugspannung der Zurrgurte zu kontrollieren und diese ggf. nachzuziehen, damit eine adäquate Ladungssicherung gewährleistet ist.

P4300335 Damit zukünftig die Zugspannung leicht und schnell kontrolliert werden kann, hat Herr Kramser einen kleinen elektronischen Messapparat entwickelt.
Die Erfindung ist ein System zur dauerhaften Echtzeit-Überwachung der Zugspannung eines Gurtes, welches ein Warnsignal an ein externes Anzeigegerät ausgibt, wenn die Spannung unter einen Mindestwert fällt, sodass der Transporteur gewarnt wird.

Die Erfindung ist bereits patentrechtlich geschützt.

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