Die ersten Schritte einer guten Erfindung
Wenn man eine Idee hat sollte der erste Schritt immer sein, diese auf einem Blatt Papier festzuhalten. Achtet von Anfang an auf Fehler die andere schon gemacht haben und erspart euch viel Ärger. In der heutigen Zeit ist diese Blatt vermutlich ein Dokument auf Ihrem Computer. Dieses Blatt wird in den ersten Tagen, solange sich die Gedanken stark um diese Idee drehen immer verändert und ergänzt. Man kann Punkte aufschreiben, die man als mögliche Risiken sieht, Fragen die man hat, usw. Wenn es sich um eine Idee handelt die gezeichnet werden kann, sollte man auch noch eine Skizze anfertigen. Wenn dieser Notizzettel nicht mehr wächst, macht man eine einseitige Beschreibung daraus. Jetzt hat man etwas in der Hand, was man einem Patentanwalt, einem guten Freund oder einem Patentverwerter vorlegen kann. Achtung: Immer mit Geheimhaltungserklärung!
Wichtig: Eine Geheimhaltungsvereinbarung ersetzt kein Schutzrecht! Sie dient nur dazu mit Beratern oder Partnern erste Schritte zu unternehmen. Man kann nicht einfach eine Idee verkaufen indem man ein Unternehmen eine GV unterzeichnen lässt. Dafür benötigt man ein Schutzrecht.
Das bekannteste Schutzrecht ist das Patent. Eine Erfindung ist patentfähig wenn sie
• neu,
• gewerblich anwendbar und
• nicht naheliegend ist.
Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
Es ist kein Prototyp notwendig um eine Erfindung zum Patent anzumelden.
Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre, wobei die jährlichen Gebühren steigen und auch höher sind, je mehr Länder man schützen will.
Computerprogramme sind übrigens grundsätzlich in Europa keine patentfähigen Erfindungen. In den USA werden Softwarepatente leichter erteilt, auch wenn es in Europa trotz anders lautendem Gesetz immer wieder dazu kommt, dass dennoch Software patentrechtlich geschützt wird. Etwas Unmögliches wie z.B. ein Perpetuum Mobile kann übrigens nicht patentiert werden.
Das Gebrauchsmuster gilt als das kleine Patent und kann auf eine maximale Laufzeit von 10 Jahre eingetragen werden. Der Schutz ist etwas schwächer und bei einer Lizenzvergabe werden in der Regel geringere Einnahmen erzielt. Wenn man selbst verwertet und z.B. eine Lohnproduktion startet ist ein GM eine brauchbare Alternative zum Patent.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Schutzrechten erhalten Sie beim Patentamt.
Als Patentvermarktungsunternehmen unterstützen wir Erfinder bei den ersten Schritten und übernehmen auch die professsionelle Verwertung.
Kurze Beratungen und Erstegespräche am Telefon sind grunsätzlich kostenlos. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit aussprechen beteiligen wir uns im Regelfall mit 25% an den Einnahmen. Zusätzlich müssen die Kosten für vorbereitende Aufgaben übernommen werden. Das kann je nach Aufwand von 1500 Euro aufwärts kosten. Wir machen vor der Zusammenarbeit ein pauschales Angebot. Somit weiß der Erfinder von Beginn an was auf ihn zukommt.
Sollte sich ein Erfinder unsere aktive Verwertung nicht leisten können, steht ihm mit einer geschützten Idee Patent-net offen. Das einzige was man nicht machen sollte ist die Idee einfach liegen lassen und sich später ärgerng wenn ein anderer sie umsetzt.