Abschließbarer Helm – eine Erleichterung

Für Fahrer motorisierter Zweiräder über 20 km/h ist das Tragen eines Motorradhelms Pflicht, der im Falle eines Unfalles den Kopf vor lebensbedrohlichen Verletzungen schützt.

Von Roller- und Motorradfans wird der amtlich als Schutzhelm bezeichnete Kopfschutz nicht ohne Hintersinn Sturzhelm genannt. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass er bei einem Sturz mit dem Einspurfahrzeug hilft als beim Aufprall eines Dachziegels auf den Kopf des Fahrers. In Deutschland besteht denn auch seit 1976 Tragepflicht. Seit 1978 auch für Moped- sowie Mokickfahrer, selbst Mofafahrer müssen seit 1985 einen Helm tragen. Seit August 1980 wird eine „Zuwiderhandlung“ zudem mit Verwarnungsgeld geahndet.

Da durch die in Deutschland geltende Helmpflicht stets ein Helm getragen werden muss, bleibt die Frage wohin mit dem Helm, wenn die Maschine abgestellt wird? Es gibt zahlreiche Institutionen, wie Banken, die, die Mitnahme von Helmen aus Sicherheitsgründen nicht gestatten.

Helmschloss Bei diesem Problem setzt die Erfindung von Herrn Rohm und Herrn Tews an. Die beiden Tüftler haben ein integriertes Helmschloss erfunden.
Die Grundidee ist, den an jedem Helm bereits vorhandenen Kinnverschluss mit einem zusätzlichen Schloss zu kombinieren. Um ein versehentliches versperren während der Fahrt zu verhindern, haben Sie sich für ein Schlüsselschloss entschieden.
Um das Helmschloss als vollwertiges Schloss zu benutzen, kann noch der Kinnriemen verstärkt werden. Mit dem integrierten Helmschloss kann der Nutzer nicht nur seinen Helm sichern, sondern zusätzlich
noch sein Gefährt (Fahrrad, Moped, Snowboard etc.). Das lästige Mitschleppen des Helmes entfällt. Der Helm kann an jedes beliebige Objekt gesperrt werden.

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